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M.m.B. - 02.05.2006 - SOZIALSTAAT ? AUFTRAG ZUR GLEICHSTELLUNG IN EINER SOLIDARISCHEN GESELLSCHAFT

SOZIALSTAAT - AUFTRAG ZUR GLEICHSTELLUNG IN EINER SOLIDARISCHEN GESELLSCHAFT

Vortrag anlässlich der landesweiten Veranstaltung zum Europäischen Tag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 2. Mai 2006 in Erfurt

(Stand: 02.05.2006)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke Ihnen zunächst für die Einladung zur heutigen Veranstaltung anlässlich des diesjährigen Europäischen Tages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Und ich begrüße es, dass mit dieser Veranstaltung Gleichstellung und Sozialstaatlichkeit in einen engen Zusammenhang gestellt wird.

Diskriminierungsverbot und Sozialstaatsprinzip (Artikel 3/Artikel 20 des Grundgesetzes) sind unverzichtbare Bestandteile unserer Verfassung. Sie sind zugleich die bedeutenden Grundpfeiler für die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe chronisch kranker und behinderter Menschen. Der Sozialstaat und seine sozialen Sicherungssysteme sind Ausdruck einer solidarischen Gesellschaft, die Chancengleichheit und Gleichstellung zum Ziel hat.

Der SoVD und wohl alle sozialen Organisationen verfolgen mit Sorge die zunehmenden und immer schärferen Angriffe gegen den Sozialstaat. Wortführer aus dem Bereich der Wirtschaft und auch der Politik nutzen die wirtschaftlichen Herausforderungen und den harten Verdrängungswettbewerb um immer weniger Arbeitsplätze, um die Weichen zu stellen für den Marsch in eine sozial ungezügelte Marktwirtschaft, in der sich Menschen und Gesellschaft ausschließlich den Bedürfnissen der Wirtschaft anpassen sollen.

Der Sozialstaat, die sozialen Errungenschaften, die sozialen Sicherungssysteme - sie stehen zur Disposition, weil wir sie uns angeblich nicht mehr leisten können.

Nahezu gebetsmühlenartig fordern die Industrie und ihre Verbände Leistungskürzungen im sozialen Bereich, Abbau von Lohnnebenkosten, Senkung der Steuern. Gleichzeitig drohen sie mit Abwanderung ins Ausland, mit Verlagerung von Arbeitsplätzen und mit Schließung von Betriebsstandorten.

Doch die Realität sieht anders aus:

Die großen Unternehmen, die in den letzten Jahren entlastet worden sind wie nie zuvor, fahren bereits seit einigen Jahren Maximalgewinne ein. Doch die glänzende Lage dieser Unternehmen hat in keiner Weise zu Wachstum und Beschäftigung geführt. Im Gegenteil, die Wirtschaft hat sich immer mehr ihrer Arbeitnehmer auf Kosten der Sozialversicherungen entledigt und Rekordgewinnen steht immer stärkerer Stellenabbau gegenüber.

Früher hieß es: Wenn es der Wirtschaft gut geht, dann geht es auch den Menschen gut. Dies gilt schon lange nicht mehr.

Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zu vermitteln, warum die führenden deutschen Konzerne einerseits in den letzten Jahren teilweise horrende Gewinne erzielen konnten, andererseits jedoch nach wie vor Stellen abbauen und die Kosten der Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland sogar von der Steuer absetzen können!

Deshalb fordert der Deutsche Behindertenrat zu Recht, das Steuer- und Wirtschaftsrecht so zu verändern, dass die großen Kapitalgesellschaften verstärkt in die Pflicht genommen werden, um durch Steuerzahlungen zum Gemeinwohl und zur Vermeidung von öffentlicher Armut beizutragen.

Infolge der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit wächst Armut in Deutschland. Unermesslichem privatem und unternehmerischem Reichtum steht eine beständig wachsende Zahl überschuldeter Haushalte gegenüber.

In seiner "Berliner Rede" vom 12. Mai 2004 hatte der frühere Bundespräsident Johannes Rau gesagt (ich zitiere): "Nichts stärkt das Vertrauen der Menschen mehr als die Übereinstimmung von Wort und Tat". Von dieser so richtigen und wichtigen Aussage ist die Arbeitsmarktpolitik weit entfernt.

Die Hartz-Gesetzgebung hat ihre Versprechungen nicht gehalten. Wir können bisher nicht erkennen, dass die Praxis der Gesetzesideologie folgt und das "Fördern" vor dem "Fordern" steht. Wir glauben nicht daran, dass "Ein-Euro-Jobs" geeignete Instrumente sind, um Arbeitslose in dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Und wir glauben nicht daran, dass die Hartz-Gesetzgebung insgesamt zu einer positiven arbeitsmarktpolitischen Entwicklung führt. Wir befürchten vielmehr eine Zunahme von Lohndumping und geringfügiger Beschäftigung mit der Folge einer wachsenden Spaltung unserer Gesellschaft in Verlierer und Gewinner.

Wir brauchen keine Ausweitung prekärer Jobs im Niedriglohnbereich, sondern tariflich bezahlte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die die Binnennachfrage stärkt, Daseinsvorsorge ermöglicht und die Sozialversicherungssysteme langfristig in ruhiges Fahrwasser bringt.

Meine Damen und Herren,

vor dem Hintergrund dieser bedrohlichen Entwicklung wächst für alle sozialen Organisationen und natürlich auch für den SoVD die Aufgabe, für eine Stärkung und Festigung des Sozialstaats einzutreten. Auch wir wollen eine Fortentwicklung dieses Sozialstaats, aber wir wollen eine Fortentwicklung in die richtige Richtung und nicht seinen Umbau durch einen immer schärferen Abbau bewährter und notwendiger sozialer Leistungen.

Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat den Sozialstaat zu Recht als die größte europäische Kulturleistung bezeichnet, den es zu verteidigen gilt.

Der Sozialstaat fördert soziale Sicherheit, Infrastruktur und sozialen Frieden. Hierdurch setzt er auch für Wirtschaft und Unternehmen positive Rahmenbedingungen. Ihm ist es maßgeblich zu verdanken, dass Deutschland nach einer jüngeren Studie des anerkannten World-Economic-Forums immer noch zu den besten Wirtschaftsstandorten der Welt zählt.

Der Sozialstaat schafft Ausgleiche für sozial Benachteiligte und federt den Strukturwandel in der Arbeitswelt ab. Er ist integraler Bestandteil unseres demokratischen Gemeinwesens und weder Hängematte noch Schönwetterveranstaltung. Vielmehr vermittelt und organisiert er notwendige Solidarität aller Bürgerinnen und Bürger. Der Sozialstaat bildet die Grundlage für einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Konsens und ist damit zugleich eine wirkungsvolle Bastion gegen ausschließlich marktorientiertes Handeln und Ellenbogenmentalität.

Der Sozialstaat Deutschland muss krisensicher und zukunftsfähig gestaltet werden. Bei der strukturellen Fortentwicklung ist allerdings weder neoliberalen Konzepten zu folgen noch geht es um die Privatisierung sozialer Risiken. Es gilt, die unvergänglichen Werte von Humanität und Solidarität in der Arbeits- und Sozialwelt nachhaltig lebbar zu machen.

Der Umbau zum aktivierenden Sozialstaat bedeutet nach unserer Auffassung nicht Abbau bewährter sozialer Leistungen oder die missbräuchliche Auslegung des zweifelhaften Begriffs der Eigenverantwortung, sondern eine stärkere Einbeziehung der sozial betroffenen Bürgerinnen und Bürger, vor allem derer ohne Arbeit sowie Wahrung und Achtung ihrer Rechte. Ein aktivierender Sozialstaat im richtig verstandenen Sinne muss zuerst zum Ziel haben, die Grundsätze der Beteiligungs- und Verteilungsgerechtigkeit zu verwirklichen.

In diesem Sinne ist und bleibt der Sozialstaat wichtiger Garant für die Gestaltung und Umsetzung der Rechte chronisch kranker und behinderter Menschen auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Der in der Europäischen Sozialcharta niedergelegte Anspruch behinderter Menschen auf berufliche Ausbildung sowie auf berufliche und soziale Eingliederung bzw. Wiedereingliederung verstärkt den sozialstaatlichen Handlungsauftrag.

Der Sozialstaat fordert und fördert die Gleichstellung und umfassende Integration chronisch kranker und behinderter Menschen. Er bildet das Fundament für eine Gesetzgebung, die behinderten Menschen Chancengleichheit und die erforderlichen Nachteilsausgleiche gewährleistet. Und es ist auch eine wichtige gestalterische Aufgabe für den Sozialstaat, nach wie vor bestehenden weitreichenden Vorurteilen der Arbeitgeber in die Leistungsfähigkeit behinderter Menschen entgegenzutreten.

Mit der Verwirklichung des Sozialgesetzbuchs "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" (SGB IX) im Jahr 2001 und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Jahr 2002 konnten die Organisationen behinderter Menschen wichtige Erfolge verbuchen. Diese Erfolge wurden auch möglich oder sogar erst möglich durch die gute Zusammenarbeit der im Deutschen Behindertenrat organisierten Behindertenverbände.

Der mit diesen Gesetzen eingeleitete Paradigmenwechsel für Gleichstellung und selbstbestimmte Teilhabe chronisch kranker und behinderter Menschen muss nun allerdings in allen gesellschaftlichen Bereichen vollzogen werden. Leider müssen wir feststellen, dass Anspruch und Wirklichkeit in der Gesetzgebung für behinderte Menschen oftmals weit auseinander fallen.

Der SoVD befürwortet die Zielsetzungen des SGB IX, bedauert jedoch die bisherige unzureichende Umsetzung. Die neuen Instrumente (z.B. Gemeinsame Servicestellen, Assistenz, Persönliches Budget) müssen mehr als bisher als Chance genutzt werden, sich vom traditionellen trägerbezogenen Denken zu lösen und mit trägerübergreifendem integriertem und interdisziplinärem Ansatz fortschrittliche Konzepte zur Unterstützung und Lebensführung zu bieten.

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wurde das verfassungsrechtlich verankerte Antidiskriminierungsverbot gesetzlich mit Leben erfüllt. Es bedarf aber auch vier Jahre nach In-Kraft-Treten des BGG durchgreifender weiterer Anstrengungen, um das Kernstück des Gesetzes - nämlich die Herstellung umfassender Barrierefreiheit - in der Praxis mit Leben zu erfüllen. Dabei geht es nicht nur um die Beseitigung von Barrieren für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen, es geht auch um die Teilhabe und Kommunikation blinder, seh- oder hörbehinderter Menschen. Das BGG und auch die Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (soweit sie bestehen/Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern habe noch keine) erfüllen aber keine politische Alibifunktion, sondern müssen in Bund, Ländern und Kommunen als vorrangige Aufgabe umgesetzt werden. Die Behindertenorganisationen fordern hier größere Anstrengungen, aber wir sagen auch nochmals nachdrücklich unsere Unterstützung zu.

Meine Damen und Herren,

der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 11.11.2005 trägt das Motto GEMEINSAM FÜR DEUTSCHLAND - MIT MUT UND MENSCHLICHKEIT. Die Große Koalition verspricht zwar, den in der Politik für behinderte Menschen eingeleiteten Prozess zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe in der Gesellschaft fortzusetzen. Aber es macht misstrauisch, wenn von 143 Seiten Koalitionsvertrag gerade einmal eine halbe Seite der Politik für Menschen mit Behinderungen gewidmet ist. Zukunftsweisende differenzierte Vorschläge sind dort nicht zu erkennen.

Die bisherigen Gesetze im sozialpolitischen Bereich zur Umsetzung der Agenda 2010 (Hartz-Gesetzgebung, Gesundheits-Modernisierungsgesetz) haben auch chronisch kranke und behinderte Menschen erheblich belastet. Diese Entwicklung darf nicht fortgesetzt werden. Die zunehmend fiskalisch orientierte Rehabilitationspolitik der Bundesagentur für Arbeit und auch politische Äußerungen zur bevorstehenden Gesundheitsreform (der Begriff hat sich bisher als völlig unrichtig erwiesen) verdeutlichen aber die Gefahr, dass der Paradigmenwechsel immer mehr zur leeren Worthülse wird.

Angesichts der immer größeren Schwierigkeit, solidarische Sozialpolitik für chronisch kranke und behinderte Menschen zu gestalten, fassen wir heute anlässlich des Europäischen Gleichstellungstages nochmals unsere vorrangigen Forderungen für Teilhabe und Selbstbestimmung in der neuen Legislaturperiode zusammen:

Neben diesen Kernforderungen zur gesellschaftlichen und beruflichen Gleichstellung und Teilhabe verfolgt der SoVD die derzeitige gesetzgeberische Entwicklung in zwei Bereichen mit großen Bedenken:

Meine Damen und Herren,

eine funktionierende solidarische Gesundheitspolitik ist Ausdruck und Erfüllung eines sozialstaatlichen Gemeinwesens. Gleichstellung und Teilhabe chronisch kranker und behinderter Menschen sind ohne eine solidarische Absicherung gesundheitlicher Risiken nicht denkbar. Obwohl sich die Bundesregierung bisher weitgehend in Schweigen hüllt, hat Bundeskanzlerin Merkel bereits in der Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass weitere Belastungen für die Patienten und Versicherten bevorstehen.

Die Versprechungen der Politik, dass mit den erheblich gestiegenen Eigenbeteiligungen und Leistungsausgrenzungen in Folge des Gesundheits-Modernisierungsgesetzes die Belastungsgrenze für Patienten und Versicherte erreicht ist, werden somit nicht eingehalten werden. Wieder einmal wird deutlich: Die einseitige Belastung chronisch kranker, behinderter und pflegebedürftiger Menschen hat die strukturellen Probleme in der Krankenversicherung nicht lösen können, aber Entsolidarisierungstendenzen weiter verstärkt.

Ganz sicher stehen wir in diesem Jahr vor der wichtigen Richtungsentscheidung, ob wir die solidarische Krankenversicherung stärken und ausbauen oder ob wir den Gesundheitsschutz zunehmend privatisieren mit der Folge, dass sich vor allem die Gutverdienenden einen umfassenden Schutz werden leisten können.

Der SoVD hat sich klar entschieden. Wir fordern in einem eigenen Konzept die Fortentwicklung der Krankenversicherung zu einer solidarischen Bürgerversicherung, die auf der Grundlage eines einheitlichen Leistungskatalogs für alle Bürgerinnen und Bürger die notwendige medizinische und rehabilitative Versorgung gewährleistet.

Statt so genannter Reformen auf dem Rücken der Kranken und Beschäftigten brauchen wir mehr Solidarität, Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen. Der einheitliche Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht zur Disposition gestellt werden. Wir wollen weder eine Grundversorgung noch die Entlassung der Arbeitgeber aus ihrer paritätischen Verantwortung. Wir wollen keine Zwei- bzw. Mehrklassenmedizin, sondern eine präventiv ausgerichtete Gesundheitspolitik mit dem Ziel einer integrierten und trägerübergreifenden Versorgung, die die Leistungen der Akutmedizin, der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie der Pflege wirkungsvoll miteinander verbindet.

Wir unterstützen alle Maßnahmen zur Erschließung der im System vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven und fordern mehr Transparenz im Leistungsgeschehen und bei der Leistungsabrechnung. Der SoVD ist für Rationalisierung im Gesundheitswesen, aber wir wenden uns mit aller Entschiedenheit gegen die weitere Rationierung notwendiger Gesundheits- oder Rehabilitationsleistungen.

Wir können mit der bisherigen Beteiligung der Patienten und Versicherten im Gesundheitswesen nicht zufrieden sein. Ersten Schritten in die richtige Richtung muss nunmehr eine echte Mitbestimmung der Patientinnen und Patienten folgen. Wir halten es für erforderlich, dass die geplante Gesetzesinitiative in der Krankenversicherung mit der Verwirklichung eines Patientenrechtegesetzes verbunden wird. Mehr denn je ist es notwendig, die Patienten und Versicherten als Hauptfinanzierer der gesetzlichen Krankenversicherung zum Mitentscheider im eigenen Leistungsgeschehen zu machen.

Meine Damen und Herren,

die heutige Veranstaltung zum Europäischen Tag für die Gleichstellung darf nicht vorübergehen, ohne einen kurzen Blick auf die nach wie vor bedenkliche Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland zu werfen.

Nach vielfachen Medienberichten über Pflegeskandale in Alten- und Pflegeheimen hatte der SoVD 1998 zusammen mit anderen namhaften Organisationen die Aktion "Gegen Gewalt in der Pflege (AGP)" gegründet. Mit Aktionen und Großveranstaltungen konnten wir erreichen, dass die Öffentlichkeit und die Politik zur Kenntnis genommen haben, dass es sich bei Gewalt, Misshandlungen und Vernachlässigungen gegen bzw. von pflegebedürftigen Menschen in der häuslichen und stationären Pflege nicht um Einzelfälle, sondern um eines der großen sozialpolitischen Probleme in Deutschland handelt.

Der SoVD anerkennt die Bemühungen vieler Einrichtungen und auch der Pflegekräfte, aber wir dürfen vor den schwerwiegenden Qualitätsproblemen nicht die Augen verschließen. Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung sollte erreicht werden, dass pflegebedürftige Menschen weitgehend nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen sind und sich ihre pflegerische Situation durchgreifend verbessert. Beide Ziele sind nach unserer Einschätzung nicht wirklich erreicht.

Wir bezeichnen es als einen falschen Weg, dass in Deutschland immer mehr Großpflegeheime entstehen. Wir wenden uns gegen eine Kommerzialisierung der Pflege und setzen uns für eine umfassende Strukturreform in der Pflegeversicherung ein, die die Stärkung der häuslichen Pflege zum Ziel hat und die die Pflegestrukturen in Deutschland weiterentwickelt. Neue und alternative Wohnformen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen ebenso Vorrang haben wie die Umsetzung des Grundsatzes "Rehabilitation vor Pflege". Und natürlich kann die Pflegeversicherung keine Lösung sein für behinderte Menschen, die zur Strukturierung und Bewältigung eines aktiven Alltags individueller Leistungen bedürfen.

Meine Damen und Herren,

die vor uns liegenden Herausforderungen in der Sozialgesetzgebung und in der Politik für chronisch kranke und behinderte Menschen sind gewaltig. Die Bewältigung dieser Aufgaben muss im Geiste sozialstaatlicher Prinzipien erfolgen. Wir wollen keine Ökonomisierung von Rehabilitation, die sich an der Verwertbarkeit von Humankapital ausrichtet. Wir wollen kein Klima der sozialen Kälte und der Ellenbogenmentalität.

Sozialstaatlichkeit und soziale Marktwirtschaft sind die einzig menschenwürdigen Antworten auf einen wachsenden Marktradikalismus als Kennzeichen und Folge einer neuen kapitalistisch geprägten Weltwirtschaftsordnung. Freiheitsrechte und Verantwortung für das Gemeinwohl, wirtschaftlicher Fortschritt und soziale Sicherheit sind keine Gegensätze, sondern sie bedingen einander. Nur eine Wirtschaft, die von sozialem Interessenausgleich und sozialer Gerechtigkeit bestimmt wird, kann im umfassenden Sinn leistungsfähig sein und den Wohlstand für alle mehren.

Der Frankfurter Sozialkritiker Friedhelm Hengsbach hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik nicht Opfer der Globalisierung, sondern ihr entscheidender Motor war und ist. Aber wir dürfen den Sozialstaat nicht nur benutzen, sondern wir müssen ihn pflegen, schützen und ihn fortschrittlich weiterentwickeln.

Die Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen bleibt eine ständig verpflichtende gesellschaftliche Aufgabe, die nur auf der Grundlage einer solidarischen Bürgergesellschaft gelöst werden kann.

Wir danken der Aktion Mensch dafür, dass sie ihre bisher größte Kampagne unter das Motto gestellt hat "In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?" Mit dieser Kampagne wird deutlich, welch unterschiedliche Kräfte in Deutschland wirken. Der SoVD ist auf der Seite derer, die die Grundsätze der Chancengleichheit und der Verteilungsgerechtigkeit für unverzichtbar halten und sie nicht zu Sozialromantik herabwürdigen. Wir wollen eine Gesellschaft mit menschlichem Gesicht. Wir wollen menschenwürdige Arbeit und solidarische soziale Sicherungssysteme.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es immer mehr erforderlich, starke Bündnisse zu bilden. Ich freue mich, dass dies auf der Ebene der Organisationen behinderter Menschen und der Sozialverbände immer besser gelingt.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.




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