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Sozialstaat - Erste Einschätzung des SoVD zu Teilbereichen des Koalitionsvertragezwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005s

ERSTE EINSCHÄTZUNG des SoVD zu Teilbereichen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005

(Stand: 22.11.2005)

I. ALLGEMEINE EINSCHÄTZUNG

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 trägt den Titel GEMEINSAM FÜR DEUTSCHLAND - MIT MUT UND MENSCHLICHKEIT und umfasst 142 Seiten. Ergänzt wird der Koalitionsvertrag durch das Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe zur Föderalismusreform (Stand: 7. November 2005/42 Seiten). Der SoVD wird den Koalitionsvertrag eingehend prüfen und in seinen sozialpolitischen Gremien beraten. Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten nur eine erste Einschätzung, insbesondere der Bereiche, die für den vom SoVD vertretenen Personenkreis von besonderer Bedeutung sind.

Im Koalitionsvertrag wird betont, dass zur Einhaltung des Defizitkriteriums des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Konsolidierung des Haushalts von jährlich 35 Milliarden Euro erforderlich ist. Die Einhaltung dieser Kriterien bzw. die durchgreifende Konsolidierung des Bundeshaushalts soll vorrangig durch eine Mischung aus Steuererhöhungen, Leistungskürzungen, Subventionsabbau und Veräußerungen von Bundesvermögen erreicht werden.

Die meisten Kürzungen bzw. Maßnahmen werden aber erst ab 2007 wirksam werden, so dass die Koalition in Kauf nimmt, dass im Bundeshaushalt 2006 entgegen Verfassungsgrundsätzen die Neuverschuldung (ca. 41 Milliarden Euro) die Investitionen (ca. 26 Milliarden Euro) übersteigt.

Nach Auffassung des SoVD beinhaltet der Koalitionsvertrag für die Bürgerinnen und Bürger weitere durchgreifende finanzielle Belastungen, ohne dass sie im Gegenzug nennenswert entlastet werden. Sie müssen Einsparungen und Kürzungen in vielen Bereichen (Wegfall der Eigenheimzulage, Einschränkung der Entfernungspauschale, Reduzierung des Sparerfreibetrages usw.) hinnehmen.

Von besonderer Bedeutung ist die vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung zum 1.1.2007 von 16 auf 19 %. Auch wenn der ermäßigte Steuersatz von 7 % u.a. auf Lebensmittel erhalten bleibt, bedeutet dies eine durchgreifende Belastung für finanziell schwächere Personenkreise wie Arbeitslose, Rentner und Geringverdiener.

Die Leistungskürzungen und Steuererhöhungen bedeuten eine weitere erhebliche Schwächung der Kaufkraft von Einkommen und Renten und werden die Inlandsnachfrage nochmals dramatisch verringern.

Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition enthält schwere Zumutungen für die Versicherten und Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung. Trotz einiger positiver Ansätze im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung ist dort Skepsis angesagt. Die Entscheidungen für eine weitere große Strukturreform in der Kranken- und Pflegeversicherung sollen erst im nächsten Jahr 2006 fallen. Auch die weitere Entwicklung in der Unfallversicherung ist unklar.

Obwohl der Koalitionsvertrag die finanziellen Schwierigkeiten in den Sozialversicherungszweigen betont, schwächt die Koalition andererseits in dramatischer Weise die finanziellen Grundlagen. Auf Seite 68 des Koalitionsvertrages heißt es ausdrücklich: "Die Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Gesetzliche Krankenversicherung werden schrittweise auf Null zurückgeführt. Zuweisungen an die Bundesagentur für Arbeit sind nicht vorgesehen. Die Dynamik der Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Gesetzliche Rentenversicherung wird gestoppt."

Mit Bestürzung muss der SoVD feststellen, dass sich der Bund aus seiner Finanzierungsverantwortung gegenüber der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zurückziehen will. Dies ist ein dramatisch negatives Signal, denn die Folgen dieses Rückzugs werden mit Sicherheit die Patienten, Versicherten, Rentner und Arbeitslosen auszubaden haben. Gegen eine solche Entwicklung wird sich der SoVD mit ganzer Kraft zur Wehr setzen. Vor diesem Hintergrund sind weitere tiefe Einschnitte in den genannten Sozialversicherungsbereichen mehr als wahrscheinlich.

II. EINZELBEREICHE

1. Gesetzliche Rentenversicherung

Der SoVD begrüßt, dass die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft die wichtigste Säule der Altersversorgung sein und bleiben soll. Andererseits bedeuten die seit vielen Jahren beschlossenen durchgreifenden Leistungskürzungen in der Rentenversicherung in Verbindung mit den Null-Anpassungen in den Jahren 2004 und 2005 schon jetzt und vor allem langfristig eine drastische Leistungsniveauabsenkung.

Unter Berücksichtigung der beschlossenen Einschnitte und insbesondere des Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetzes wird das Standardrentenniveau netto von 69,7 % im Jahre 2003 auf nur noch 52,2 % im Jahr 2030 absinken. Insoweit muss berücksichtigt werden, dass der so genannte Eckrentner mit 45 Versicherungsjahren immer mehr zur Ausnahme wird. Eine große Zahl von Renten liegt heute schon unter 900 Euro und die Auswirkungen der anhaltenden Arbeitslosigkeit sowie die zunehmende Beschäftigung im Niedriglohnbereich werden sich weiter negativ auf die Rentenhöhen auswirken. Die Vorleistungen der Versicherten und Rentner müssen bei allen weiteren Entscheidungen berücksichtigt werden.

Der SoVD anerkennt zwar, dass es nach den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages keine Rentenkürzungen geben soll. Andererseits darf insoweit keine Wortspielerei betrieben werden. Die beschlossenen Maßnahmen werden sich in erster Linie rentenmindernd auswirken.

2. Gesetzliche Krankenversicherung

Der SoVD setzt sich für die Fortentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung und für strukturelle Reformen ein, die Wirtschaftlichkeitsreserven im System erschließen und Defizite beseitigen.

Das GKV-Modernisierungsgesetz vom 1. Januar 2004 hat die Patienten und Versicherten durchgreifend belastet, so dass sich die paritätische Finanzierung weiter zu Lasten der Versicherten verschoben hat. Entgegen den politischen Versprechungen steht die Krankenversicherung erneut vor erheblichen finanziellen Problemen. Ursächlich hierfür sind u.a. erhebliche Kostenausweitungen im Arzneimittelbereich.

Der SoVD begrüßt die Feststellung im Koalitionsvertrag, dass die Sicherung eines leistungsfähigen und demographiefesten Gesundheitswesens mit einer qualitativ hochstehenden Versorgung Leitbild sein soll für alle weiteren politischen Entscheidungen.

Der SoVD begrüßt auch, dass im Koalitionsvertrag zunächst keine weiteren Belastungen für die Patienten und Versicherten vorgesehen sind. Auch werden u.a. folgende geplante Maßnahmen positiv bewertet:

Der SoVD muss allerdings eine Bewertung der Vorschläge zur Gesundheitspolitik der Großen Koalition insgesamt zurückstellen, da für das Jahr 2006 eine weitere große Strukturreform in der Krankenversicherung geplant ist. Die Rahmenbedingungen für eine solche Reform hat die Koalition aber in nicht akzeptierbarer Weise verschlechtert. Wie bereits erwähnt, sollen die Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Krankenversicherung schrittweise auf Null zurückgeführt werden.

Wenn sich der Bund aber aus der finanziellen Verantwortung für die versicherungsfremden Leistungen, die er der Krankenversicherung übertragen hat, nimmt, dann muss davon ausgegangen werden, dass die Große Koalition mit der Strukturreform im Jahr 2006 das vorantreibt, was schon mit dem GMG fortgesetzt worden ist: Nämlich die weitere Belastung von Patienten und Versicherten durch Leistungskürzungen und Eigenbeteiligungen.

Der SoVD warnt die Koalition schon jetzt vor weiteren Belastungen für kranke, chronisch kranke, behinderte, ältere und pflegebedürftige Menschen.

3. Gesetzliche Pflegeversicherung

Auch im Bereich der Pflegeversicherung fordert der SoVD die Einführung einer Bürgerversicherung. Diese lässt sich hier umso leichter realisieren, da sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegeversicherung einen gleichen Leistungsumfang nach dem SGB XI anbieten. Der beabsichtigte Finanzausgleich zwischen den Zweigen der Pflegeversicherung zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen weist erste Schritte in diese Richtung.

Der SoVD begrüßt das Bekenntnis des Koalitionsvertrages zur Beibehaltung des solidarischen Umlageverfahrens zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Er weist darauf hin, dass die Absicht der Koalition, kapitalgedeckte Elemente in die Pflegeversicherung einzuführen, grundsätzlich positiv bewertet werden kann, jedoch nicht zu einer Mehrbelastung der Versicherten führen darf.

Der SoVD begrüßt, dass der Koalitionsvertrag die Schnittstellenproblematik zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Präventions- und Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von oder bei Pflegebedürftigkeit erkennt und bekämpfen will. Diese Schnittstellenproblematik erschwert und verhindert teilweise die praktische Umsetzung des Grundsatzes "Prävention und Rehabilitation vor Pflege". Der SoVD mahnt die Koalition an, hier eindeutige Zuständigkeitsregelungen zu treffen, die nicht zu Lasten der Versicherten gehen dürfen.

Die beabsichtigten Verbesserungen auf der Leistungsseite wie

befürwortet der SoVD ausdrücklich. Es sind teilweise Forderungen, die der SoVD seit Jahren stellt und die endlich einer gesetzlichen Umsetzung bedürfen. Er weist darauf hin, dass auch die Ergebnisse des Runden Tischs Pflege im häuslichen und stationären Bereich für eine Reform in der Pflege herangezogen werden sollten.

Der SoVD betont die Notwendigkeit der Stärkung der häuslichen Pflege. Die geplanten Maßnahmen (Förderung neuer Wohn- und Betreuungsformen, Pflegeurlaub, Förderung niedrigschwelliger Angebote) sind Schritte in die richtige Richtung. Die Entbürokratisierung des Heimrechts zur Erleichterung neuer Wohn- und Betreuungskonzepte ist ebenso zu befürworten wie die auf die Ergebnisqualität der Pflege orientierten Maßnahmen und Kontrollen.

Der angestrebten Entbürokratisierung der Pflege ist da, wo es sinnvoll ist, nicht zu widersprechen. Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass diese Bestrebungen keine Abstriche an notwendigen Qualitätskontrollen machen dürfen. Ziel muss auch bei Entbürokratisierungsabsichten immer eine qualitätsorientierte Pflege und Versorgung der Pflegebedürftigen sein. Hinsichtlich der angesprochenen Vermeidung von Doppelkontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und Heimaufsicht weist der SoVD darauf hin, dass zum einen die Kontrollen in stationären Pflegeeinrichtungen längst noch nicht zu 100% erfolgt sind und es immer noch zahlreiche Einrichtungen gibt, die weder durch Heimaufsicht noch durch den MDK überprüft wurden. Zum anderen darf die unterschiedliche Zielrichtung der Kontrollen beider Prüfdienste nicht vernachlässigt werden. Zudem gibt es bereits jetzt Vorschriften im SGB XI, die ggf. stattfindende Doppelprüfungen vermeiden helfen sollen.

Der SoVD lehnt die Einführung eines Zielkatalogs der Rechte und Pflichten hilfe- und pflegebedürftiger Menschen, der von Pflegeeinrichtungen und Verbänden auf freiwilliger Basis für die Pflege zugrunde gelegt werden soll, als nicht weitgehend genug ab. Die vom Runden Tisch Pflege erarbeitete Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen, die für das Vorhaben des Zielkatalogs offensichtlich Modell stand, muss verbindlich in die Qualitätsvorschriften des SGB XI und des Heimgesetzes Eingang finden. Sie enthält nur grundlegende Rechte, die bereits verfassungsrechtlich gewährleistet sind. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass selbst Pflegeleitbilder, -richtlinien und -selbstverpflichtungen die Einrichtungen nicht zu einer grundlegenden qualitativen Verbesserung der Pflege veranlassen.

Der SoVD wird das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Pflegeversicherung im nächsten Jahr aufmerksam und kritisch begleiten und nachdrücklich auf die notwendigen Änderungen hinweisen.

4. Arbeitsmarkt/Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)

Nach dem Koalitionsvertrag soll die Vermittlung und Qualifizierung junger Menschen, die eine Arbeit oder Lehrstelle suchen, auch in Zukunft eine zentrale Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit darstellen. Der persönliche Ansprechpartner und Arbeitsvermittler soll künftig flächendeckend höchstens 75 Jugendliche betreuen. Dieser Betreuungsschlüssel bleibt nach Auffassung des SoVD hinter der Zielgröße zurück, die seinerzeit im Gesetzgebungsverfahren immer wieder formuliert wurde. Denn der Betreuungsschlüssel von 1:75 wurde bislang als Zielgröße für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen angesehen. Die Reduzierung des Betreuungsschlüssels von 1:75 auf junge erwerbsfähige Hilfebedürftige lässt befürchten, dass der im SGB II verankerte persönliche Ansprechpartner für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auch künftig nicht sichergestellt werden kann.

Neben der Vermittlung und Qualifizierung junger Menschen muss auch die Eingliederung behinderter und älterer erwerbsfähiger Hilfebedürftiger eine zentrale Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit sein. Da gerade behinderte und ältere Menschen in besonderer Weise von Arbeitslosigkeit betroffen sind, regt der SoVD an, ihre Eingliederung in Arbeit als geschäftspolitisches Ziel und vordringlichen arbeitsmarktpolitischen Auftrag in die Zielvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit zu verankern.

Der SoVD teilt die Auffassung der Koalitionsparteien, dass für eine Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl die Beseitigung von Anreizen zur Frühverrentung als auch Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Wiedereingliederung Arbeitsloser erforderlich sind. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Beschäftigungsimpulse für und durch die Wirtschaft finden die grundsätzliche Zustimmung des SoVD. Dies gilt insbesondere für das Ziel, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften zu verbindlichen Absprachen über die Qualifizierung und Weiterbildung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie altersgerechte Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsbedingungen zu bewegen.

Aus Sicht des SoVD ist jedoch sehr bedenklich, dass sich die Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Ausbau von "Ein-Euro-Jobs" (Programm "30.000 Zusatzjobs für Ältere") beschränken. Vordringliches arbeitsmarktpolitisches Ziel muss sein, ältere Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Aus Sicht des SoVD ist es sozialpolitisch verfehlt, ältere Arbeitsuchende bis zum Renteneintritt in "Ein-Euro-Jobs" abzuschieben. Neben der konsequenten Bekämpfung des Missbrauchs von "Ein-Euro-Jobs" hält der SoVD eine umfassende und schonungslose Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der "Ein-Euro-Jobs" für unerlässlich.

Der SoVD fordert weiterhin, umgehend Maßnahmen gegen die drohende Frühverrentungswelle von älteren Arbeitslosengeld II-Beziehern durch die Bundesagentur für Arbeit zu ergreifen. Denn mit dem Auslaufen der so genannten 58er Regelung zum Ende dieses Jahres wird in den Durchführungshinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu § 5 Abs. 3 SGB II schon heute eine Abkehr von der bisherigen Frühverrentungspraxis bei älteren Arbeitsuchenden angekündigt. Ab dem kommenden Jahr sollen ältere Arbeitsuchende ohne Rücksicht auf die Höhe der Abschläge zur Beantragung der frühestmöglichen Altersrente aufgefordert werden. Diese drohende Zwangsverrentungswelle durch die Bundesagentur für Arbeit steht im eklatanten Widerspruch zu dem Ziel der Koalitionsparteien, den Trend zur Frühverrentung zu stoppen und die Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß der Lissabon-Strategie zu erhöhen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, noch in diesem Jahr wirksame Maßnahmen gegen die drohende Zwangsverrentungswelle von älteren Arbeitsuchenden zu ergreifen. Es muss sichergestellt werden, dass ab 1.1.2006 kein Betroffener mit Abschlägen zwangsverrentet wird.

Der SoVD begrüßt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Angleichung der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts in den neuen und alten Bundesländern. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der vom Bundesrat noch im Oktober dieses Jahres vom Bundesrat geforderten Regionalisierung der Regelleistungen, die insbesondere für viele Arbeitslosengeld II-Bezieher in den alten Bundesländern drastische Leistungseinschnitte zur Folge gehabt hätte. Auch wenn die Koalitionsparteien mit der Angleichung der Regelleistungen eine wichtige Forderung des SoVD erfüllen, mahnen wir abermals eine bedarfs- und realitätsgerechte Neubemessung der Regelleistungen auf Grundlage der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe an. Darüber hinaus ist eine Neubemessung und Angleichung der Regelsätze in der Sozialhilfe unerlässlich, um ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen zwischen Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfebeziehern abzuwenden.

Die Einbeziehung unverheirateter, volljähriger, unter 25jähriger Kinder in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern und die Begrenzung des Bezugs von Leistungen für Unterkunft und Heizung an unter 25jährige Hilfebedürftige auf die vorherige Zustimmung des Leistungsträgers sind aus Sicht des SoVD im Grundsatz nicht zu beanstanden. Gleichwohl darf unter 25jährigen Hilfebedürftigen die Gründung einer eigenen Bedarfs-gemeinschaft nicht in jedem Fall verwehrt werden. Vielmehr muss ihnen diese Möglichkeit erhalten bleiben, wenn berufliche oder private Gründe oder besondere Härtefälle dies erforderlich machen. Das Ziel der Eingliederung in Arbeit von unter 25jährigen Hilfebedürftigen darf nicht durch eine rigide Einbeziehung in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern konterkariert werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das SGB II bereits heute einen Unterhaltsrückgriff gegen die Eltern ermöglicht. Eine Änderung dieser Regelungen hält der SoVD daher nicht für erforderlich.

Auch die im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Beweislastumkehr bei eheähnlichen Partnerschaften ist aus Sicht des SoVD im Grundsatz nicht zu beanstanden, sofern an der bisherigen Rechtsprechung zu eheähnlichen Partnerschaften festgehalten wird. Es ist nachvollziehbar, dass der Nachweis einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft durch außen Stehende häufig mit Schwierigkeiten verbunden ist. Eine aus faktischer Sicht leichtere Handhabung des Begriffs "eheähnliche Lebensgemeinschaften" ließe sich bereits durch eine Vermutungsregelung finden, die Betroffenen faire und rechtsklare Möglichkeiten der Entkräftung bietet.

Der Koalitionsvertrag strebt weiterhin eine gesetzliche Klarstellung der Zuständigkeiten für Berufsberatung, Ausbildungsstellen- und Arbeitsvermittlung bei Personen an, die sowohl Leistungen des SGB II als auch Leistungen des SGB III beziehen ("Aufstocker"). Insoweit regt der SoVD an, auch eine gesetzliche Klarstellung für die Zuständigkeit bei Leistungen der beruflichen Rehabilitation zu treffen. Aus Sicht des SoVD müssen die Leistungen der beruflichen Rehabilitation auch und gerade bei behinderten Beziehern des Arbeitslosengeldes II im Aufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit liegen. Denn sie verfügt aufgrund ihrer jahrzehntelangen praktischen Arbeit im Bereich der beruflichen Rehabilitation nicht nur über die erforderliche sachliche und personelle Ausstattung, sondern vor allem auch über die erforderlichen Erfahrungen.

Das ebenfalls in Aussicht gestellte Wahlrecht zwischen befristetem Zuschlag im Übergang von Arbeitslosengeld zum Arbeitslosengeld II und dem Kinderzuschlag ist aus Sicht des SoVD als ein Schritt in die richtige Richtung zu bewerten. Die verbleibenden strukturellen und teilweise verfassungsrechtlich bedenklichen Defizite des Kinderzuschlags sollten in diesem Zusammenhang ebenfalls neu geregelt werden. Dieses gilt nicht nur für den fehlenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz von Kinderzuschlagsbeziehern, sondern auch für die schwierige Abgrenzung der Leistungsberechtigung.

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Reduzierung des Beitrags zur gesetzliche Rentenversicherung von derzeit 78 € auf 40 € monatlich wird entschieden abgelehnt. Bereits der heutige Rentenversicherungsbeitrag von 78 € für einen Monat des Bezugs von Arbeitslosengeld II führt zu unangemessenen geringen Rentenanwartschaften. Ein Jahr Arbeitslosengeld II-Bezug bringt hiernach und auf Grundlage heutiger Werte eine monatliche Altersrente von lediglich ca. 4,20 €. Eine Halbierung dieser geringen Rentenanwartschaften ist aus sozialpolitischer Sicht verfehlt und würde angesichts der vergangenen und angekündigten Rentenkürzungen die Gefahr einer drastisch wachsenden Altersarmut mit sich bringen.

Die Ankündigung, neue Akzente beim Schonvermögen zugunsten der Altersvorsorge zu setzen, kann vor diesem Hintergrund nur als Kompensation für die Kürzung der Rentenanwartschaften von Arbeitslosengeld II-Beziehern verstanden werden. Eine weitere Reduzierung der übrigen Freibeträge bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung lehnt der SoVD ebenfalls ab.

5. Familien- und Frauenpolitik

Familienpolitik

Der SoVD begrüßt die Bedeutung, die die Koalition den Familien als Säulen einer solidarischen Gesellschaft beimisst.

Die Einführung eines einjährigen Elterngeldes in Höhe von 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens bzw. in Höhe des jetzigen Erziehungsgelds für nicht erwerbstätige Eltern betrachtet der SoVD als familien- und gleichstellungspolitischen Fortschritt. Es bietet jungen Eltern unabhängig vom Einkommen im ersten Lebensjahr eines Kindes eine echte Entlastung und anerkennt die Entscheidung für Kinder aller Eltern. Gleichzeitig bedeutet es aber auch einen Paradigmenwechsel hin zu einer gleichberechtigten Familienpolitik: Leitbild ist nicht mehr die Mutter, die auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichtet, sondern die berufstätigen Eltern, die gleichberechtigt die Erziehung übernehmen.

Als vordringliche Maßnahme ist allerdings der weitere Ausbau von Betreuungsangeboten für Kleinstkinder, wie er auch im Koalitionsvertrag verankert ist, unerlässlich und darf nicht allein von der Entlastung der Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe abhängig gemacht werden.

Hinsichtlich der Ausweitung des Kinderzuschlags auf einen größeren Personenkreis wird auf die Ausführungen zu den Änderungen im Rahmen von "Hartz IV" verwiesen.

Erfreulich ist aus Sicht des SoVD das Bekenntnis, dass Kinder mit sozialen und gesundheitlichen Risiken frühe Förderung von Anfang an brauchen. Die Koalition ist aufgerufen, sich auch dafür einzusetzen, dass die Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder sichergestellt wird, so wie sie im SGB IX als Komplexleistung verankert ist. Trotz einer Frühförderungsverordnung aus dem Jahr 2003 ist es bislang in fast keinem Bundesland gelungen, Vereinbarungen zwischen den Kassen und den Sozialhilfeträgern zustande zu bringen und die Finanzierung auf sichere Füße zu stellen.

Frauen-/Gleichstellungspolitik

Das Verhältnis Frauenpolitik zur Familienpolitik weist eindeutig eine Gewichtung der Familienpolitik auf, wobei einzelne Maßnahmen Frauen mit Kindern zugute kommen werden, wie das Elterngeld, der Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie Initiativen zur Herbeiführung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen.

Darüber hinaus fällt im Gleichstellungs- und frauenpolitischen Teil des Koalitionsvertrags jedoch vor allem die Betonung auf die Stärkung der "Gender-Kompetenz" auf. Hier sind eine weitere Schwächung der eigenständigen Frauenpolitik und eine Einschränkung konkreter Maßnahmen zum Ausgleich der Benachteiligung von Frauen zu befürchten. "Gender Mainstreaming" in dem Sinne, dass alle Ressorts bei allen Maßnahmen von vornherein die unterschiedlichen Bedürfnisse und Ausgangssituationen von Männern und Frauen mit berücksichtigen, funktioniert leider (noch) nicht zufrieden stellend und kann überdies ohnehin konkrete Maßnahmen, mit denen eine Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht wird, nicht ersetzen.

Entsprechend sieht der Koalitionsvertrag zum Bedauern des SoVD kaum effektive Maßnahmen vor, um die Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt und in anderen Bereichen durchzusetzen. Ein Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft wird es auch in dieser Legislaturperiode nicht geben. Stattdessen bleiben grundlegende Forderung für eine Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben, wie die Steigerung der Frauenerwerbsquote oder die Umsetzung der Lohngleichheit bei Männern und Frauen auch für gleichwertige Arbeit, allgemeine Ziele. Darüber hinaus verbirgt das Ziel der Steigerung der Frauenerwerbsquote, dass immer mehr Frauen in geringfügig entlohnter Beschäftigung arbeiten, während reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze weiter abgebaut werden.

Der SoVD begrüßt jedoch, dass die Auswirkungen der Hartz-Gesetze auf Frauen geprüft werden und es entsprechende Nachbesserungen geben wird. Der SoVD fordert in diesem Zusammenhang die Erhebung und Veröffentlichung geschlechtsspezifischer Statistiken sowie eine Prüfung der Auswirkungen der Hartz-Gesetze auf Männer und Frauen mit Behinderungen.

Der SoVD bedauert, dass der Koalitionsvertrag keinerlei Aussagen zu den Belangen von behinderten Frauen enthält. Diese müssen aber nicht nur im Rahmen der Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden, sondern auch bei der im Koalitionsvertrag angekündigten Fortschreibung des Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Der SoVD fordert, die Frauenpolitik als eigenständigen Politikbereich zu erhalten.

Berlin, den 22. November 2005

Abteilung Sozialpolitik




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