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M.m.B. - Mai 1997 - Empfehlungen für ein Behindertenpolitisches Aktionsprogramm der Bundesregierung

EMPFEHLUNGEN für ein Behindertenpolitisches Aktionsprogramm der Bundesregierung

(Aktionsprogramm Rehabilitation "2000 plus")

(Stand: 05/1997)

Vorwort

"Behinderte Menschen haben wie alle Bürger Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben und freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Aus dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsgebot erwächst die Verantwortung des Staates für eine gleichberechtigte Teilhabe und volle Integration behinderter Menschen."

Aus diesen Ausführungen im Sozialpolitischen Programm des Sozialverbandes Reichsbund wird deutlich, daß wir das Ziel einer vollständigen Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen als vorrangige Verpflichtung ansehen.

Leider ist erkennbar, daß die Auswirkungen des sich verstärkenden Sozialabbaus besonders auch für chronisch kranke und behinderte Menschen spürbar sind. Diese Entwicklung geht einher mit Veränderungen in unserer Gesellschaft, die durch Ellbogenmentalität und wachsenden Egoismus gekennzeichnet sind. In einem solchen Klima wachsender sozialer Kälte wird die Verwirklichung von Chancengleichheit für Behinderte - das neue Benachteiligungsverbot in Artikel 3 Grundgesetz darf kein leerer Programmsatz bleiben - immer schwieriger.

Deshalb ist es erforderlich, alle gesellschaftlichen Kräfte neu zu bündeln, um den sozialstaatlichen Auftrag für die Eingliederung und die Solidarität von bzw. mit behinderten Menschen neu mit Leben zu füllen.

Mit den nachfolgenden Vorschlägen unterbreitet der Sozialverband Reichsbund auf der Grundlage der Forderungen im Sozialpolitischen Programm seine Vorstellungen für eine künftige fortschrittliche Behindertenpolitik. Wir hoffen, daß die Vorstellungen von der Bundesregierung aufgegriffen werden und in eine Initiative für ein 3. Aktionsprogramm Rehabilitation einmünden.

Bonn, im Mai 1997

Hans Fiedler

1. Bundesvorsitzender

Einführung

Die Rehabilitation und Eingliederung behinderter Menschen ist eine umfassende Aufgabe, der sich alle Beteiligten in Staat und Gesellschaft immer wieder neu stellen müssen. Mit ihrem 1. und 2. Aktionsprogramm Rehabilitation hatte die Bundesregierung wesentliche Anstöße zum Auf- und Ausbau unseres Rehabilitationssystems und zur Fortentwicklung des Behindertenrechts in den 70er und 80er Jahren gegeben, die von einem breiten Konsens in Politik und Gesellschaft getragen waren.

Leider muss heute festgestellt werden, daß dieser wichtige, parteienübergreifende Konsens in Behindertenfragen im Zuge einer finanzpolitisch dominierten Politik des Leistungsabbaus zunehmend verloren zu gehen droht. Sichtbares Zeichen dafür sind die umstrittenen Einschränkungen im Recht der Arbeitsförderung, der Rentenversicherung und der Krankenversicherung, die insbesondere bei Behinderten und chronisch Kranken zu neuen Belastungen und Eingliederungsbarrieren führen. Unter diesen ungünstigen Rahmenbedingungen ist auch die Zusammenfassung des Behindertenrechts in einem besonderen Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) zum Scheitern verurteilt. Selbst für Bestrebungen behinderter Menschen, ihre Gleichbehandlung in allen Lebensbereichen durch ein Gleichstellungsgesetz zu gewährleisten, fehlt es derzeit an politischen Mehrheiten.

In Anbetracht noch bestehender, zum Teil schwerwiegender Defizite bei der Rehabilitation und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen darf es jedoch in der Behindertenpolitik keinen Stillstand und erst Recht keinen Rückschritt geben. Die Bemühungen um die weitere Verbesserung der Lage der Behinderten und die Fortentwicklung der Rehabilitation dürfen nicht durch den Abbau von notwendigen sozialen Leistungen in Frage gestellt werden.

Die Bundesregierung selbst hat immer wieder betont, daß das Recht der Behinderten weiterzuentwickeln und die Situation der Behinderten - wo immer möglich - zu verbessern ist. Auch Bundesarbeitsminister Dr. Norbert Blüm hat anläßlich der Veranstaltung zum Internationalen Tag der Behinderten am 2. Dezember 1994 ein neues Aktionsprogramm Rehabilitation angekündigt. Deshalb ist es an der Zeit, daß die Bundesregierung in einem 3. Aktionsprogramm die Schritte zusammenfaßt, die zur Fortentwicklung der Rehabilitation und zur weiteren Verbesserung der Lage der Behinderten in den nächsten Jahren notwendig sind. Damit würde sie zum Audruck bringen, daß in ihrer Politik die "Sorge um unsere behinderten Mitbürger" wie in den 70er und 80er Jahren wieder einen hohen Stellenwert einnimmt. Zugleich wäre dies ein wichtiger Beitrag zur Wiederherstellung eines breiten Konsenses in Behindertenfragen.

1. Grundsätze

2. Medizinische Rehabilitation, Frühförderung und Familie

3. Kindergarten, Schule und Hochschule

4. Berufliche Bildung und Arbeit

5. Wohnen - selbstbestimmt und barrierefrei

6. Pflege und persönliche Assistenz

7. Für eine menschengerechte, barrierefreie Umwelt

8. Soziale Integration stärker fördern

Schlussbemerkung: Ein "Klima der Eingliederung" schaffen

Von wesentlicher Bedeutung für die soziale Integration behinderter Menschen ist ein gesellschaftliches Klima gegenseitiger Akzeptanz sowie die Bereitschaft zur Eingliederung und Solidarität mit behinderten und sozial schwächeren Menschen, wie auch die Bundesregierung in ihrem 3. Bericht zur Lage der Behinderten hervorhebt ("Klima der Eingliederung" in der Gesellschaft insgesamt im Sinne einer solidarischen Alltagskultur). Die Sparpolitik der jüngsten Vergangenheit allerdings hat in Verbindung mit der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit das genaue Gegenteil bewirkt, denn sie geht einher mit Entsolidarisierung und einer Verschärfung des sozialen Klimas, bei der Behinderte und sozial Schwache auf der Strecke zu bleiben drohen. Tendenzen einer neuen Behindertenfeindlichkeit machen sich breit. Sichtbarer Ausdruck dafür sind eine wachsende Intoleranz und Aggression gegenüber Menschen mit Behinderungen bishin zu einer "bioethisch" geführten Nützlichkeits- und Lebensrechtsdiskussion.

Es ist an der Zeit, daß für den Bereich der Behindertenpolitik Anspruch und Wirklichkeit, Worte und Taten der Bundesregierung wieder in Übereinstimmung gebracht werden. Ein neues Aktionsprogramm Rehabilitation, das für die gesamte Bundesregierung verpflichtend wäre, bietet dazu die geeignete Plattform. Es würe ein sichtbarer Ausdruck dafür, daß in der Politik der Bundesregierung die Rehabilitation und Eingliederung behinderter Menschen wieder einen hohen Rang einnimmt.

Bonn, im Mai 1997

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