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Gesundheit - 13.11.2009

SOZIALE KRANKENVERSICHERUNG STÄRKEN Solidarität ausbauen - Leistungen optimieren

Vorschläge des SoVD zur Stärkung und Fortentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Gesundheitspolitik in Deutschland

(Stand: 13.11.2009)

I. Unverzichtbare Grundsätze für eine Fortentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Jeder Mensch hat Anspruch auf Schutz, Erhaltung und bestmögliche Wiederherstellung seiner Gesundheit. Die umfassende gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung ist eine vorrangige sozialpolitische Aufgabe des Staates. Dabei ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der tragende Eckpfeiler im System der Gesundheitssicherung. Die solidarische Krankenversicherung hat sich bewährt und muss mit dem Ziel fortentwickelt werden, ihre tragenden Grundsätze zu stärken und die Versorgungsstrukturen zu optimieren.

Die Versicherten der GKV sind in der Vergangenheit einseitig immer stärker belastet worden. Sie müssen z. B. durch Zuzahlungen, die Praxisgebühr und Beschränkungen von Leistungen auf nicht kostendeckende Festzuschüsse (beim Zahnersatz) immer höhere Eigenbeteiligungen hinnehmen. Durch diese Belastungen der Versicherten werden jedoch keine strukturellen Wirkungen erzielt, sie bedeuten stattdessen eine Entsolidarisierung der Gesunden und gut Verdienenden mit kranken, chronisch kranken, älteren und pflegebedürftigen Menschen und damit eine Privatisierung von Gesundheitsrisiken. Besonders schwer betroffen sind Menschen, die in Armut leben oder von Armut bedroht sind. Da sie viele Eigenleistungen nicht aufbringen können, wird ihnen der Zugang zu notwendigen Leistungen der Gesundheitsversorgung erschwert. Bei allen weiteren Gesetzes-änderungen sind daher Leistungsausgrenzungen und weitere Eigenbeteiligungen der Versicherten abzulehnen.

Darüber hinaus wurde der Grundsatz der Beitragsparität, wonach die Beiträge zur GKV je zur Hälfte von Arbeitgebern und von Arbeitnehmern getragen werden, durch Sonder- und Zusatzbeiträge immer stärker zu Lasten der Arbeitnehmer verschoben. Arbeitgeber dürfen jedoch aus ihrer Mitverantwortung für die Gesundheitsversorgung ihrer Arbeitnehmer nicht entlassen werden.

Schließlich müssen auch privat Versicherte in den sozialen Ausgleich einbezogen werden. Gegenwärtig findet nur innerhalb der GKV ein umfassender sozialer Ausgleich statt.

Für jede weitere Gesetzesänderung in der GKV sind folgende Grundsätze unverzichtbar:

II. Keine weiteren einseitigen Belastungen für die Versicherten durch den Gesundheitsfonds

Der SoVD hält den Gesundheitsfonds nach wie vor für eine schwere Fehlentscheidung. Der Fonds ist keine Lösung für die Finanzierungsprobleme der GKV. Er leistet keinen Beitrag zum Abbau von strukturellen Versorgungsdefiziten und trägt nicht zum Abbau von Fehl-, Über- und Unterversorgungen bei. Er bietet keinen Ausweg aus der Zwei- und Mehrklassenmedizin.

Stattdessen beinhaltet der Gesundheitsfonds mit nicht kostendeckendem Beitragssatz große Gefahren für die Patienten und Versicherten.

Infolge der Möglichkeit von Zusatzbeiträgen, die allein die Versicherten zu tragen haben, werden die künftigen Finanzierungsrisiken einseitig auf die Versicherten übertragen. Der Grundsatz der paritätischen Beitragsentrichtung wird weiter ausgehöhlt.

Sofern am Instrument des Zusatzbeitrags festgehalten wird, erhebt der SoVD die Mindestforderung, auch die erhobenen Zusatzbeiträge in den Risikostrukturausgleich (Finanz- und Morbiditätsausgleich) einzubeziehen, der den sozialen Ausgleich zwischen den Krankenkassen bewirkt. Nach der gegenwärtigen Ausgestaltung des Gesundheitsfonds findet kein Risikostrukturausgleich der Zusatzbeiträge statt. Dies führt zu einer Benachteiligung von Mitgliedern von Krankenkassen, die ein unterdurchschnittliches Lohnniveau oder eine überdurchschnittliche Morbidität aufweisen. Schließlich spricht der SoVD sich vehement dagegen aus, Zusatzbeiträge als Pauschalen zu erheben. Durch eine - teilweise - pauschale Beitragserhebung wird die Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft aufgehoben und Geringverdienende werden gegenüber Besserverdienenden überdurchschnittlich belastet.

Aufgrund des Wettbewerbs im Rahmen der Zusatzbeiträge ist darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Krankenkassen freiwillige Leistungen streichen oder Leistungen restriktiver oder zögerlicher bewilligen, um die Einführung von Zusatzbeiträgen im Wettbewerb zu vermeiden. Der SoVD befürchtet darüber hinaus, dass es in dieser Zielsetzung auch zu Einsparungen im Bereich der bisher noch wohnortnahen Service- und Beratungsangebote der Krankenkassen kommt, auf die jedoch insbesondere kranke, chronisch kranke und ältere Menschen in besonderer Weise angewiesen sind.

Eine weitere Gefahr für die Patienten und Versicherten besteht darin, dass der Gesundheitsfonds ab dem Jahr 2010 nur noch 95 Prozent aller Ausgaben der GKV abdecken muss. Erst wenn der Fonds über zwei Jahre lang weniger als 95 Prozent der tatsächlichen Ausgaben enthält, ist die Bundesregierung verpflichtet, den allgemeinen Beitragssatz zu erhöhen. Mit der nur 95-prozentigen Finanzierung des Fonds und des wachsenden finanziellen Drucks auf die Krankenkassen ist eine nicht zu akzeptierende Rationierung medizinisch notwendiger Versorgung in Milliardenhöhe zu befürchten.

Nach Auffassung des SoVD muss eine solche Entwicklung insgesamt verhindert werden. Um die möglichen überaus nachteiligen Folgen des Gesundheitsfonds für die Patienten und Versicherten zu verhindern bzw. zu begrenzen, fordert der SoVD dringend folgende Maßnahmen:

III. Für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Versorgungs-strukturen

Der SoVD befürwortet eine Fortentwicklung der GKV, die Versorgungsdefizite und Strukturmängel beseitigt sowie Wirtschaftlichkeitsreserven erschließt. Bessere Steuerungsinstrumente sind im Bereich der Leistungserbringer und Hersteller erforderlich.

Im Mittelpunkt aller Reformbemühungen im Gesundheitswesen steht der kranke, chronisch kranke und behinderte Mensch. Er ist als mündiger Patient Subjekt und Mitgestalteter des Leistungsgeschehens. Der Patient ist nicht bloß Objekt der medizinischen Leistungen, sondern vielmehr erster und beständiger Ansprechpartner eines integrierten und bereichsübergreifenden Behandlungs-konzepts aller beteiligten Ärzte, Pflegenden und Therapeuten. Er ist soweit wie nur irgend möglich aktiv und gleichberechtigt in den Handlungsprozess einzubeziehen und seinen berechtigten Wünschen und individuellen Bedürfnissen ist Rechnung zu tragen. Nicht marktorientiertes Denken sondern allein die bedarfsgerechte Patientenversorgung darf der Maßstab für die Gesundheitsversorgung sein.

Der SoVD sieht vorrangig in den nachfolgenden Bereichen Handlungsbedarf:

1. Stärkung von Prävention und Rehabilitation

2. Defizite bei der ambulanten und stationären Versorgung beseitigen

3. Armut bekämpfen - Zugangsbarrieren zu Gesundheitsleistungen beseitigen

Wer in Armut lebt oder von Armut bedroht ist hat ein ca. doppelt so hohes Krankheitsrisiko und eine um mehrere Jahre verminderte Lebenserwartung gegenüber Gutverdienenden (gesundheitliche Ungleichheit). Die Gesundheits-berichterstattung des Bundes weist auf eine drohende weitere Zunahme von gesundheitlicher Ungleichheit hin, weil die Kluft zwischen Arm und Reich in unserer Gesellschaft seit Jahren zunimmt. Unabhängig davon, dass der SoVD sich für die Verhinderung von Armut durch die wirksame Bekämpfung ihrer Ursachen einsetzt, darf (drohende) Armut in einem Sozialstaat kein zusätzliches Gesundheitsrisiko sein.

4. Für eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung - Fehlver-sorgung vermeiden, Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen

Nach dem Sondergutachten 2009 des Sachverständigenrats und weiteren Gutachten weist die Medikamentenversorgung von chronisch kranken und älteren Menschen erhebliche Probleme auf. Insbesondere Patienten mit Mehrfacherkrankungen erhalten häufig zu viele Medikamente, die sie einzeln oder in Kombination nicht vertragen. Ein beträchtlicher Anteil (nach einer in Großbritannien durchgeführten Studie ca. 10 Prozent) der stationären Aufnahmen beruht auf solchen Arzneimittelunverträglichkeiten und wäre zum größten Teil vermeidbar.

5. Versorgung mit qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln sicherstellen

Jeder Mensch muss das in seiner Lebenssituation bestmögliche und qualitativ hochwertige Hilfsmittel (Hörhilfe, Prothese, Rollstuhl etc.) als Sachleistung erhalten. Die Möglichkeit für Leistungsträger, Verträge über die Bereitstellung von Hilfsmitteln nach einer Ausschreibung mit einzelnen Leistungserbringern abzuschließen, birgt die Gefahr einer Qualitätsverschlechterung für den Versicherten: Sein Wahlrecht wird eingeschränkt und die bei Hilfsmitteln überaus notwendige individuelle Anpassung kann bei räumlich entfernten Leistungsanbietern leiden. Auf der anderen Seite führen Festbeträge für Hilfsmittel (diese gibt es gegenwärtig z. B. für Seh- und Hörhilfen sowie für Einlagen) in einigen Regionen dazu, dass wohnortnah keine Angebote in Höhe des Festpreises bestehen und der Versicherte - neben der Zuzahlung! - die Differenz zum tatsächlichen Preis aus eigener Tasche bezahlen muss.

Diese Versorgungsdefizite sind für den SoVD inakzeptabel und müssen behoben werden.

6. Transparenz und Qualität sichern

7. Patientenrechtegesetz

IV. Für ein einheitliches Krankenversicherungssystem

Die Gewährleistung einer umfassenden und sozial gerechten Gesund-heitsversorgung der Bevölkerung ist ein vorrangiger Auftrag des Sozialstaats. Diesem Auftrag wird das in der Bundesrepublik geltende duale Gesundheitssystem, in dem GKV und PKV als Vollversicherungssysteme nebeneinander bestehen, nicht gerecht. Das System fördert Entsolidarisierung und den Ausbau einer Zwei- bzw. Mehrklassenmedizin. Insbesondere werden der GKV durch die Abwanderung junger und gut verdienender Versicherter in die PKV wichtige Beitragsmittel entzogen. Das System führt darüber hinaus zu nicht hinnehmbaren Benachteiligungen von Patienten und Versicherten beim Zugang zu notwendigen Gesundheitsleistungen.

Deutschland ist inzwischen in Europa das einzige Land, das mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung ein zweigeteiltes Versicherungssystem für den Kern der Gesundheitsversorgung aufweist. Alle Bemühungen zur Fortentwicklung des Gesundheitssystems in der Bundesrepublik müssen deshalb darauf abzielen, für alle Bürgerinnen und Bürger eine qualitativ hochwertige Gesundheits-versorgung auf der Grundlage gleicher Zugangsvoraussetzungen zu schaffen. Schon im Jahr 2005 hatte der SoVD seine Konzeption für eine Bürgerversicherung vorgelegt. Mit dieser Konzeption tritt der SoVD dafür ein, langfristig alle Bürgerinnen und Bürger in die GKV einzubeziehen.

Soweit am Bestehen der PKV als Vollversicherung auch künftig festgehalten wird, müssen unbedingt Rahmenbedingungen festgelegt werden, auf Grund derer alle Versicherten am sozialen Ausgleich teilhaben. Folgende Regelungen hält der SoVD für unabdingbar:

V. Bewertung des Koalitionsvertrages von CDU / CSU und FDP zur Gesundheitspolitik

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP enthält für den Bereich Gesundheit wesentliche mit den Forderungen des SoVD unvereinbare Weichenstellungen. Gleichzeitig bleibt die konkrete Ausgestaltung in weiten Teilen offen und soll einer Regierungskommission überlassen werden, deren Einsetzung zu Beginn der Legislaturperiode geplant ist. Die Neuregelungen sollen ab dem Jahr 2011 in Kraft treten und würden einen grundlegenden Umbau des Gesundheitssystems bedeuten.

Der SoVD lehnt den von den Koalitionsparteien geplanten weiteren Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung ab. Künftig sollen die Arbeitgeberbeiträge festgeschrieben und Kostensteigerungen einseitig von den Versicherten getragen werden. Die paritätische Finanzierung ist - neben der Solidarität - das Herzstück der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie abzuschaffen bedeutet, Arbeitgeber aus ihrer Mitverantwortung für gesunde Arbeitsbedingungen und die gesundheitliche Absicherung der Arbeitnehmer zu entlassen. Der SoVD wird sich massiv gegen die Umsetzung dieser Pläne einsetzen.

Ebenfalls vehement abzulehnen ist die Ankündigung im Koalitionsvertrag, einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge einzuführen: Dies bedeutet nichts anderes als die Einführung einer Kopfpauschale und den Abschied von der solidarischen Finanzierung der GKV. Der SoVD lehnt Kopfpauschalen generell als zutiefst unsolidarisch ab. Dies gilt unabhängig von der Höhe einer solchen Kopfpauschale, zu welcher der Koalitionsvertrag im Übrigen keine Aussage enthält.

Der SoVD verweist darauf, dass schon nach der aktuellen Rechtslage - allein von den Arbeitnehmern getragene - Zusatzbeiträge erhoben werden können. Gegenwärtig sind diese jedoch zumindest auf die Höhe von maximal ein Prozent der beitragsfähigen Bruttoeinnahmen der Arbeitnehmer begrenzt. Der SoVD spricht sich nochmals grundlegend gegen derartige Zusatzbeiträge aus und hilfsweise gegen jede zusätzliche Belastung der Versicherten durch Überschreitung der Ein-Prozent-Deckelung.

Grundsätzlich positiv zu bewerten ist die Zusage, dass krisenbedingte Einnahmeausfälle in der GKV nicht alleine den Versicherten aufgebürdet werden dürfen und deshalb "gesamtstaatliche flankierende Maßnahmen zur Überbrückung der Krise erfolgen werden". Sofern der Ausgleich über einen Steuerzuschuss erfolgen soll, wird dessen Höhe im Koalitionsvertrag nicht genannt.

Im Hinblick auf den Leistungskatalog enthält der Koalitionsvertrag einige sehr problematische Aussagen. Versicherte sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, "auf der Basis des bestehenden Leistungskatalogs soweit wie möglich ihren Krankenversicherungsschutz selbst gestalten zu können." An anderer Stelle wird postuliert, die Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung beim Angebot von Wahl- und Zusatzleistungen zu erweitern und auch die Möglichkeit der Kostenerstattung auszuweiten. Schließlich sieht der Koalitionsvertrag unter der Überschrift "Individuelle Wahl- und Entscheidungsspielräume" vor, die Ausweitung des Systems von Festbeträgen und Festzuschüssen mit Mehrkostenregelungen zu prüfen.

Diese Ankündigungen lassen befürchten, dass der bestehende Leistungskatalog zwar weiterhin angeboten werden soll, jedoch keinesfalls für alle (Stichwort: Wahltarife) und keinesfalls kostendeckend, denn bei Festzuschüssen - wie jetzt schon beim Zahnersatz - wird nur noch ein Teil der Leistung durch die GKV übernommen. Das System von Festzuschüssen in andere Versorgungsbereiche zu übernehmen bedeutet den Abschied vom Prinzip der umfassenden Sachleistung und die Verankerung weiterer voraussichtlich erheblicher Mehrbelastungen für die Patienten und Versicherten. Die Erhaltung der Sachleistung als zentrales Prinzip der GKV ist jedoch eine Grundforderung des SoVD. Die grundsätzliche Infragestellung der Sachleistung im Koalitionsvertrag ist äußerst bedenklich. Der SoVD befürchtet den Einstieg in eine Erosion des Leistungskatalogs und sieht die Gefahr einer stückweisen Aushöhlung der solidarischen Krankenversicherung.

Durch Wahltarife und Festzuschüsse werden Versicherte dazu gedrängt, (private) Zusatzversicherungen abzuschließen bzw. bei Krankheit erheblich höhere Eigenleistungen erbringen zu müssen. Damit wird die Entsolidarisierung mit Geringverdienenden, chronisch kranken  und behinderten Menschen massiv vorangetrieben. Außerdem bedeutet der Verweis auf Zusatzversicherungen eine Privatisierung von Gesundheitsrisiken in bislang nicht gekannter Dimension. Immer mehr Menschen werden sich einen umfassenden Kranken-versicherungsschutz nicht mehr leisten können. Der von den Koalitionsparteien geplante "Ausgleich" über das Steuersystem wird dies nicht verhindern können und stattdessen immer mehr Menschen als Bedürftige abstempeln und für den medizinisch notwendigen Schutz der schwankenden staatlichen Haushaltslage ausliefern.

Der SoVD fordert die Koalitionsparteien auf, diese Pläne - auch im Hinblick auf ihre eigenen Zusagen - nicht umzusetzen. Denn sie verpflichten sich selbst im Koalitionsvertrag zu gewährleisten, "dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko weiterhin die notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können." An dieser Aussage der Koalitionsparteien wird der SoVD die Arbeit der Regierungskommission messen.

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, GKV und PKV in Zukunft noch stärker voneinander abzugrenzen und gleichzeitig einen Wechsel in die PKV bereits nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu ermöglichen, anstatt - nach aktueller Rechtslage - erst nach drei Jahren. Der SoVD kritisiert, dass durch die erleichterte Ermöglichung eines Wechsels Gutverdienender in die PKV die GKV geschwächt wird.

Auch sieht der Koalitionsvertrag keinen sozialen Ausgleich zwischen GKV und PKV vor. Die vom SoVD geforderte Beteiligung der PKV am Risikostrukturausgleich der GKV wird ebenso wenig in Erwägung gezogen wie die vom SoVD geforderte Angleichung der Vergütungssysteme von GKV und PKV. Statt Verzahnung setzt der Vertrag auf Abgrenzung. Auf diese Weise wird ein solidarischer Ausgleich zwischen allen Bürgerinnen und Bürgern verhindert und der Weg in eine immer ausgeprägtere Mehrklassenmedizin beschritten.

An mehreren Stellen stellt der Koalitionsvertrag den "Gesundheitsmarkt" als wichtigsten Wachstums- und Beschäftigungssektor in den Mittelpunkt. Der Abbau bestehender Ineffizienzen wird dahingegen kaum mehr als mit der knappen Aussage "unnötige Ausgaben sind zu vermeiden" thematisiert.

Allein bei der Arzneimittelversorgung wird im Koalitionsvertrag die Notwendigkeit angesprochen, die Finanzierung der Krankenversicherung nicht zu gefährden, ohne jedoch konkrete Maßnahmen zum Abbau von Ineffizienzen im Arzneimittelbereich vorzusehen. Sehr vage wird der Abbau von Überregulierung angesprochen und werden "Vereinbarungen zwischen Krankenversicherung und pharmazeutischen Herstellern" als gangbarer Weg erwähnt. Der SoVD bedauert, dass die Koalitionsparteien weder die Einführung einer Positivliste und einer vierten Hürde bei der GKV-Arzneimittelzulassung noch die Ermäßigung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel in Erwägung ziehen.

Bei der Kosten-Nutzen-Bewertung im Arzneimittelbereich durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) müssen Qualität und Wirtschaftlichkeit im Focus stehen und sichergestellt werden. Dem muss das Verfahren Rechnung tragen; Reformüberlegungen müssen sich strikt an dieser Zielsetzung ausrichten.

Im Bereich der Leistungserbringer enthält der Koalitionsvertrag ein Bekenntnis zum freien Arztberuf mit dem Vorhaben, die Ärztehonorare an den "aktuellen Stand der Wissenschaft" anzupassen. Erforderlich sei ein einfaches, verständliches Vergütungssystem, das Leistungen adäquat abbilde und regionale Besonderheiten berücksichtige.

Der SoVD weist jedoch darauf hin, dass die Ärztehonorare erst kürzlich - und unter Berücksichtigung der Forderungen aus der Ärzteschaft - umfangreich neu geordnet wurden und im Schnitt um ca. 10 Prozent gestiegen sind. Auch regionale Differenzierungen bei den Honoraren sind bereits möglich. Der SoVD sieht keinen Bedarf erneuter "Anpassungen" und warnt eindringlich davor, Versicherte, die seit Jahren sinkende Reallöhne und sinkende Renten hinnehmen müssen, immer stärker zu belasten und gleichzeitig die Arzthonorare noch weiter zu erhöhen.

Das Vorhaben, den morbilitätsorientierter Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zu "vereinfachen" und zu "reduzieren" sieht der SoVD mit Sorge. Der Morbi-RSA leistet einen wichtigen Beitrag zum sozialen Ausgleich innerhalb der GKV und darf keinesfalls in seiner Wirksamkeit beschnitten werden.

Sofern im Koalitionsvertrag mehrfach die Stärkung des Wettbewerbs unter den Krankenkassen als Ziel definiert wird, weist der SoVD darauf hin, dass dies nicht zu Lasten der Versorgungsqualität und der Transparenz im Gesund-heitssystem und damit letztlich zu Lasten der Versicherten geschehen darf.

Der SoVD lehnt die Überlegungen der Koalitionäre, die GKV unter allgemeines Wettbewerbsrecht zu stellen und diesbezüglich auch die Rechtswegfrage zu prüfen, strikt ab, da damit der Status der GKV als gesetzliche Sozialversicherung insgesamt gefährdet würde.

Zu begrüßen ist das Bekenntnis zu einer zielgerichteten Ausgestaltung von Prävention - auch im Bereich Mundgesundheit - und zu qualifizierter Rehabilitation; die Bedeutung des Grundsatzes "Rehabilitation vor Pflege" wird zumindest kurz erwähnt. Das Bemühen um eine bessere Verzahnung der Sektoren im Gesundheitssystem wird unter der Überschrift "Krankenhausversorgung" nur genannt. Ebenfalls erfreulich ist der geplante Ausbau der unabhängigen Beratung von Patientinnen und Patienten.

Auch in diesen Bereichen enthält der Vertrag jedoch keine Konkretisierungen. Der SoVD fordert die Koalitionsparteien auf, es bei diesen wichtigen Themen nicht bei bloßen Absichtserklärungen zu belassen, sondern die Verbesserung von Prävention, Rehabilitation und die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit sowie die Vernetzung der Sektoren zu konkretisieren und in der Praxis umzusetzen.

Schließlich begrüßt der SoVD das Vorhaben, Patientenrechte in einem Gesetz zu bündeln. Allerdings fordert der SoVD die Koalitionsparteien auf, sich nicht auf die Festschreibung bereits bestehender Rechte in einem "Patientenschutzgesetz" zu beschränken, sondern die Rechte von Patienten auch zu stärken. In diesen Prozess müssen die Verbände von Beginn an einbezogen werden.

Der Koalitionsvertrag enthält einen Prüfauftrag hinsichtlich der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte. Der SoVD spricht sich dafür aus, an der elektronischen Gesundheitskarte aus Gründen der Qualitätssicherung und der Transparenz des Leistungsgeschehens festzuhalten.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die von den Koalitionären eingeschlagene Richtung im Gesundheitssystem auf eine Abschaffung wichtiger Grundprinzipien der GKV zielt und der Beginn einer Teilprivatisierung durch Zusatzversicherungen eingeläutet wird. Die weiteren Entwicklungen und insbesondere die Arbeit der Regierungskommission werden zeigen, wie stark sich diese - auch innerhalb der Regierungskoalition - überaus umstrittenen Elemente durchsetzen können. Die Aufgabe des SoVD wird es sein, sich mit aller Kraft und im Bündnis mit anderen gegen die Aushöhlung der GKV zu stemmen, die den Interessen der ganz überwiegenden Mehrheit der Versicherten vollkommen entgegensteht.

VI. Schlussbemerkung

Mit den vorstehenden Positionen unterbreitet der SoVD seine Vorschläge zur Fortentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Gesundheitspolitik in Deutschland.

Die von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Maßnahmen würden zu einer weiteren Entsolidarisierung und Privatisierung der gesetzlichen Krankenversicherung führen und werden vom SoVD mit aller Entschiedenheit abgelehnt.

Alle weiteren Neuregelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die Grundsätze der Beitragsparität und der Solidarität ausbauen und stärken. In diesem Sinne ist der SoVD zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit.

DER BUNDESVORSTAND

im November 2009


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